AngeboteÜbersicht
Menümobile menu

Schulfach Religion

Neue Religionslehrer für Hessen und RLP

EKHN/Heiko BeckertBevollmächtigung von Religionslehrkräften am 23. Oktober 2019 in Mainz mit Ulrike ScherfBevollmächtigung von Religionslehrkräften am 23. Oktober 2019 in Mainz mit Ulrike Scherf

76 evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus dem gesamten Gebiet der EKHN sind in der Mainzer Christuskirche in ihren Dienst eingeführt worden. Bei einem feierlichen Gottesdienst überreichte ihnen die Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf die Bevollmächtigungsurkunde.

Seit August ist Daniel Oldenburg, ein schlanker junger Mann, mit dunklen Haaren und Brille, Religionslehrer am Mainzer Theresianum. Sein Referendariat hat der 31-Jährige beim Gymnasium am Kurfürstlichen Schloss absolviert. Doch die letzte Hürde zum „vollgültigen Religionslehrer“ musste Oldenburg in der Christuskirche nehmen. Dort wurde ihm im Rahmen eines Gottesdienstes mit 75 weiteren jungen Lehrern und Lehrerinnen offiziell die Bevollmächtigung zur Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts erteilt.

Oldenburg kommt aus einem gläubigen Elternhaus, da war die Entscheidung, Religionslehrer zu werden, naheliegend. Und die Aufgabe ist reizvoll, findet er: „Man kann mit den Schülern noch mal ganz anders reden im Religionsunterricht.“ Dass der 31-Jährige auch noch Biologie unterrichtet, ist für ihn kein Widerspruch. „Es schließt sich nicht aus. Es sind zwei verschiedene Zugangsweisen zur Wirklichkeit“, betont Oldenburg mit Blick auf seine beiden Lehrfächer.

Während er im Biologieunterricht auf Naturwissenschaft und Empirie setzt, findet er in den Religionsstunden die Möglichkeit, sich mit Schülern über Fragen des Glaubens und des menschlichen Selbstverständnisses auszutauschen. Als Religionslehrer möchte er „Kinder und Jugendliche zum Theologisieren hinführen“.

Religionslehrer in der heutigen Zeit, das ist „keine leichte Aufgabe“, sagte Pfarrer Matthias Hessenauer bei der Begrüßung der jungen Lehrkräfte und ihrer Angehörigen. Er hoffe, dass die Bevollmächtigten „Überzeugungstäter“ des Glaubens werden. Denn diese Aufgabe in Schulen ist eine wichtige, wie die stellvertretende Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche Hessen Nassau (EKHN) in ihrer Predigt hervorhob. Angesichts der Tatsache, dass sich immer mehr Menschen in ihren eigenen Kommunikationsblasen verschanzen und keine anderen Meinungen mehr zulassen, komme dem Religionsunterricht, der Raum für Austausch biete, eine besondere Bedeutung zu.

In der Auseinandersetzung mit Bibeltexten würden nicht nur Glaubensinhalte transportiert, sondern auch Werte diskutiert. „Es ist nicht egal, wie wir miteinander umgehen“, so Scherf. Als Lehrer dürfe man nicht wegsehen, wenn es zu Mobbing oder anderen Fehlverhalten komme. Hinsehen – im positiven Sinn – müssten Lehrer aber auch, wenn Schüler Haltung gegen Rassismus oder Ungerechtigkeiten zeigten. Gerade Religionslehrer müssten sich mit ihrer eigenen Religiosität und ihrem Lebensverständnis in den Schulalltag einbringen.

Derzeit gibt es im Kirchengebiet der EKHN etwa 5800 Religionslehrer. Die 76 Lehrkräfte, die nun in der Christuskirche bevollmächtigt wurden, arbeiten an Schulen in Hessen und Rheinland-Pfalz. Unter ihnen befinden sich laut Dr. Christoph Meier, Direktor des Kirchlichen Schulamtes in Mainz, auch neun Lehrer die in Mainz und zehn, die in Ingelheim und Oppenheim unterrichten.

 

Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Hessische Verfassung garantieren das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Damit übernimmt der Staat die Verpflichtung zur Einrichtung, organisatorischen Einbettung und personellen Absicherung des Religionsunterrichtes. Die inhaltliche Verantwortung gibt der Staat an die betreffenden Kirchen ab. Sie sind für die Themen der Lehrpläne, für die vermittelten Inhalte, für die verwendeten Unterrichtswerke und die fachliche Integrität und Qualität der Lehrkräfte verantwortlich. Das gilt auch für den neuen islamischen Religionsunterricht, der aus Sicht der EKHN einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Gläubigen in die Gesellschaft leistet.

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top