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Herbstsynode - neue Stellenbemessung für Pfarramt, Kirchenmusik und Gemeindepädagogik

Die neue Stellenbemessung für den Verkündigungsdienst war das große Thema der Synode. Außerdem stellte sich der Leiter der GüT vor und neue Stellen zur Innovation wurden geschaffen.

Zur Tagung der Herbstsynode trafen sich die Delegierten in der Evangelischen Auferstehungsgemeinde. Das Mainzer Kirchenparlament hatte mehrere Themen auf der Tagesordnung: Sachstand zur GüT, die Verabschiedung der Verkündigungsdienstbemessung und Beratungen über die künftige Verwaltung und Einteilung der Gebäude in den Nachbarschaftsräumen.

Sachstand GüT

Bevor die Mainzer Synode sich den Beratungen und Abstimmungen widmete, stellte sich der neue Geschäftsführer der GüT, Markus Uhrig, den Delegierten vor. Der zweifache Familienvater aus Mannheim hat bereits Erfahrung in der Verwaltung von Kitas im Main-Taunus-Kreis. Gemeinsam mit den Sachbearbeiterinnen Jennifer Bote und Melanie Leising ist die Geschäftsstelle der GüT im Haus der Kirche nun voll besetzt und hat zum 1. Oktober ihre Arbeit aufgenommen.

Die GüT (Gemeindeübergreifende Trägerschaft) übernimmt die Trägerschaft von 10 von 13 Mainzer Kindertagesstätten zentral durch das Dekanat und entlastet damit die einzelnen Gemeinden.

Verkündigungsdienstbemessung

Im Rahmen des Prozesses ekhn2030 werden die Anzahl der Personen im Verkündigungsdienst des Dekanats – wie Pfarrer*innen, Kirchenmusiker*innen und Gemeindepädagog*innen – teilweise neu den Nachbarschaftsräumen und den Arbeitsbereichen des Dekanats zugewiesen.

Die Delegierten verabschiedeten die neue Stellenbemessung für den Verkündigungsdienst. Sie tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Insgesamt werden 5,5 Pfarrstellen gekürzt. Praktisch werden diese Stellen in zwei Etappen bis 2029 abgebaut bzw. nicht wieder neu besetzt. Die Stellen für Pfarrer*innen, Gemeindepädagogischen Dienst und Kirchenmusik sind pro Nachbarschaftsraum berechnet. Die konkrete Aufgabenaufteilung erfolgt intern in jedem Nachbarschaftsraum, um Synergien optimal zu nutzen.

Die Stellenzuweisung der vier Nachbarschaftsräume

  • Nachbarschaftraum (NBR) Nord 6,5 Pfarrstellen
  • NBR Mitte 4,5 Pfarrstellen plus 0,5 Stelle Kirchenmusik
  • NBR Innenstadt 3 Pfarrstellen und zweimal 0,5 Stellen Kirchenmusik
  • NBR Süd 5 Pfarrstellen.

Damit hat Mainz künftig 19 Pfarrstellen in den Gemeinden. Dazu kommen unverändert 1,5 Stellen für Kirchenmusik und 5,5 Stellen im Gemeindepädagogischen Dienst.

Im regionalen Pfarrdienst, der Pfarrstellen ohne Gemeindebindung bezeichnet, gibt es bis dato 5 Stellen. Davon wird bis 2029 eine gekürzt. Es entfallen eine 0.5 Stelle Pfarrstelle für Klinikseelsorge an der Universitätsmedizin und eine 0,5 Pfarrstelle für Alten-, Krankenhaus- und Hospizseelsorge.

Es werden 1,5 Stellen für Innovation geschaffen aus unbesetzten Anteilen von Pfarrstellen und Gemeindepädagogischem Dienst. Eine 0,5 Pfarrstelle und eine volle Stelle Gemeindepädagogischer Dienst, die ab sofort zu besetzen sind. Hier sollen neue Formate entworfen und durchgeführt werden wie z.B. Pop-up Kirche, Segen am Rhein oder Trauungen auf dem Riesenrad.

Gebäudemanagement

Die Synode hat einstimmig einen Antrag verabschiedet, der die Kirchenverwaltung auffordert, eine Gesellschaft mit lokalen Standorten zu gründen, die die Gemeinden mit dem Management ihrer Immobilien unterstützt und entlastet.

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