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ekhn2030

Weichenstellung für die Zukunft

Wegweisendes für die Zukunft der evangelischen Kirche in Mainz entschieden die Vertreter aus 21 Kirchengemeinden bei der Tagung der Dekanatssynode. Sie stimmten für den Regionalplan, der die künftige Zusammenarbeit von Kirchengemeinden in vier „Nachbarschaftsräumen“ regelt.

So stellten die Mitglieder des regionalen Kirchenparlaments die Weichen für die Umsetzung des landeskirchlichen Transformations- und Einsparprozesses „ekhn2030“. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) reagiert damit auf sinken Mitgliederzahlen und den Rückgang der Kirchensteuer.

Vier Nachbarschaftsräume in Mainz

Mit großer Mehrheit beschlossenen die Synodalen die Vorlage des Synodalvorstands, der mit den Gemeinden bereits seit Frühjahr beraten wurde. Demnach wird es im Dekanat Mainz zukünftig vier Nachbarschafträume geben:

  • Zum Nachbarschaftsraum der Innenstadt gehören die Evangelische Pauluskirchengemeinde, die Evangelische Christuskirchengemeinde, die Evangelische Altmünstergemeinde sowie die Evangelische St. Johanniskirchengemeinde. Diese vier Gemeinden wollen sich zu einer Gemeinde zusammenschließen.
  • Zum Nachbarschaftsraum Mitte gehören die Evangelische Philippus-Gemeinde Mainz-Bretzenheim, die Evangelische Kirchengemeinde in der Oberstadt Mainz, die Evangelische Luthergemeinde, die Evangelische Maria-Magdalena-Gemeinde Drais-Lerchenberg und die Evangelische Kirchengemeinde Marienborn zusammen. Die Evangelische Luthergemeinde und die Evangelische Kirchengemeinde in der Oberstadt fusionieren am 1. Januar 2024.
  • Der Nachbarschaftsraum Süd besteht aus der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Hechtsheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Laubenheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Olm/Klein-Winternheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Weisenau, der Evangelischen Kirchengemeinde Zornheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Ebersheim.
  • Im Nachbarschaftsraum Nord arbeiten zukünftig die Evangelische Auferstehungsgemeinde, die Evangelische Kirchengemeinde Budenheim, die Evangelische Emmauskirchengemeinde, die Evangelische Kirchengemeinde Finthen, die Evangelische Kirchengemeinde Mainz-Gonsenheim sowie die Evangelische Kirchengemeinde Mainz-Mombach zusammen. Die Evangelische Auferstehungsgemeinde und die Evangelische Emmauskirchengemeinde fusionieren ebenfalls zum 1. Januar 2024.

Engere Zusammenarbeit in Verwaltung und Verkündigung

Nach den kirchenrechtlichen Vorgaben der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) soll die Verwaltung aller Kirchengemeinden der Nachbarschaftsräume in einem zentralen Gemeindebüro zusammengelegt werden. Auch der in den kommenden Jahren anstehende Gebäudekonzentrationsprozess wird in den Nachbarschaftsräume besprochen. „Zudem werden Pfarrer:innen sowie hauptberuflich Mitarbeitende im gemeindepädagogischen Dienst und in der Kirchenmusik im jeweiligen Nachbarschaftsraum in Verkündigungsteams noch enger als bisher zusammenarbeiten. So ist gewährleistet, dass auch bei Vakanzen das Team arbeitsfähig bleibt und neue Impulse setzen kann“, erklärt Dekan Andreas Klodt.

Nachbarschaftsräume legen Organisationsstruktur fest

Gleichzeitig betonte der Präses des Evangelischen Dekanats Mainz, Dr. Klaus Rudolf: „Kirchenvorstände und Nachbarschaftsräume entscheiden eigenständig in welcher Rechtsform sie die Zukunft miteinander gestalten wollen.“ Neben der Fusion können sich diese auch als Arbeitsgemeinschaft oder Gesamtkirchengemeinde aufstellen. Jeder Nachbarschaftsraum muss bis Ende 2026 seine jeweilige Organisationsstruktur festlegen. Im Blick soll dabei auch immer der Sozialraum bleiben. „Ziel des EKHN2030-Prozesses ist es, dass die evangelische Kirche auch bei zurückgehenden Mitteln Kirche vor Ort bei den Menschen bleiben kann und wird“, so Rudolf.

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