Corona-Lockerung bei Kirchen
Gottesdienste sind wieder erlaubt
EKHN/Rahn
30.04.2020
vr
Artikel:
Download PDF
Drucken
Teilen
Feedback


Nach den Ankündigungen der Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz, ab Mai wieder öffentliche Gottesdienste zuzulassen, will die hessen-nassauische Kirche die damit verbundenen Auflagen verantwortungsvoll umsetzen. Die rund 1.100 Gemeinden im Kirchengebiet zwischen Biedenkopf und Neckarsteinach erhielten dazu ein von den evangelischen Kirchen entwickeltes und mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmtes Schutzkonzept. Die zwölf Punkte umfassende Handreichung zur Hygiene sieht unter anderem vor, dass Schutzmasken im Gottesdienst zu tragen sind und auf das Singen verzichtet wird. Zudem werden die Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) dazu verpflichtet, bei den Zusammenkünften auf die üblichen Mindestabstände zu achten.
In Mainz wieder Gottesdienste ab dem 17. Mai
„Im Evangelischen Dekanat Mainz wird nach eingehender Beratung in den jeweiligen Kirchenvorständen bald wieder Gottesdienst gefeiert werden. Auch wenn diese natürlich ganz anders sein werden, als wir es gewohnt sind“, erklärt Dekan Andreas Klodt. Jede Gemeinde müsse jetzt schauen, ob und wie in ihren Räumen das große Abstandsgebot von zehn Quadratmetern, das in Rheinland-Pfalz gefordert wird, eingehalten und die erforderlichen Gegenmaßnahmen umgesetzt werden können. „Wir gehen davon aus, dass nach der Entwicklung eines individuellen Schutzkonzeptes in den Gemeinden, in vielen Mainzer Kirchen ab dem 17. Mai wieder Gottesdienste gefeiert werden“, so Klodt.
Kurze Gottesdienstformen zum Einstieg
Das diese jedoch anders aussehen werden, zeigt das Papier mit dem Titel „Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in gottesdienstlichen Versammlungen und Rahmenbedingungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort“ auf,
dass die gottesdienstlichen Feiern durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bis auf Weiteres nicht in der gewohnten Form begangen werden könnten. Ein Neuanfang unter den Bedingungen der Epidemie solle deshalb gut überlegt und bewusst gestaltet werden. Dabei könne beispielsweise ein Einstieg mit kürzeren Gottesdienstformen helfen. Dazu stünden den Gemeinden Hilfsmaterialien des Zentrum Verkündigung in Frankfurt zur Verfügung. Nach wie vor seien die medialen Gottesdienstformate in Rundfunk, Fernsehen und auch im Internet wichtig. In den vergangenen Wochen entstandene neue Formate sollten weitergeführt werden.
Ausreichend Vorbereitungszeit nehmen
In einem Begleitschreiben zu dem Papier empfiehlt der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung Gemeinden, sich ausreichend Vorbereitungszeit für einen Neuanfang zu nehmen. Deshalb werde vielerorts erst am 10. Mai oder auch später wieder in der Kirche Gottesdienst gefeiert. Jung: „Ausdrücklich betone ich, dass mit der Möglichkeit, Gottesdienste in den Kirchen zu feiern, keine Verpflichtung dazu besteht. Es kann auch eine geistlich gut verantwortete Entscheidung sein, noch eine Zeit lang auf die gottesdienstliche Versammlung zu verzichten und weiterhin etwa in medialer Verbindung miteinander oder auch zuhause Gottesdienst zu feiern.“
Abstand bleibt Akt der Nächstenliebe
Gleichzeitig erinnert Jung in dem Brief nochmals an das Ziel der bisherigen Einschränkungen. Das Verbot gottesdienstlicher Versammlungen habe vor allem dazu gedient, Menschen besonders zu schützen, die wegen ihres Alters oder wegen Vorerkrankungen gefährdet seien. Jung: „Gerade weil uns aus unserem Glauben heraus so viel daran liegt, Menschen nicht zu gefährden und Schwache zu schützen, halten wir es für geboten, die staatlichen Einschränkungen mitzutragen. Abstand halten war und ist für mich in dieser Zeit ein Akt der Nächstenliebe.“
Die Materialien sind online im internen Bereich der EKHN abrufbar unter:
unsere.ekhn.de/corona
Die Schreiben stehen direkt auch einzeln zum Download bereit:
Brief des Kirchenpräsidenten
Schutzkonzept für Gottesdienste
Material für Gottesdienste
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken