Bestattungskultur im Wandel

veröffentlicht 17.03.2026, Dekanat Mainz

Abend mit Dekan Andreas Klodt in der Reihe „come together“

Über Veränderungen in der Bestattungskultur sprach Dekan Andreas Klodt im Rahmen der Reihe „come together“ in der evangelischen Altmünsterkirche. Die von Ingo Ottermann und Annelen Ottermann organisierte Veranstaltung verband Vortrag und Austausch zur Frage, wie Abschied gestaltet werden kann und welche Möglichkeiten das neue Bestattungsrecht bietet.

Die Lebensgeschichte eines Menschen endet nicht mit dessen Tod. Sie spiegelt sich auch in den Formen des Abschieds wider und in Zeichen des Gedenkens. Oft sind diese Erinnerungen mit einem konkreten Ort verbunden, an dem die sterblichen Überreste ruhen, wo die An- und Zugehörigen Trauer und Erinnerung ausdrücken können. Doch der Umgang mit Bestattungen ändert sich. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass Urnenbestattungen inzwischen über 80 Prozent ausmachen. Christliche Bestattungen stellen weniger als die Hälfte dar. Die Kirche sei heute nur noch einer von mehreren Anbietern, erläuterte Andreas Klodt. Mitunter werde sogar davon gesprochen, dass ein „christliches Modul“ zur Abschiedsfeier hinzugebucht werden könne.

Auch der Friedhof verliere zunehmend seine Selbstverständlichkeit als gemeinsamer Ort der Trauer. Andreas Klodt erinnerte sich an seine ersten Jahre im Pfarrdienst in den 1990er Jahren im ländlichen Raum. Damals folgte der Abschied meist einer vertrauten Abfolge von Stationen: Die Sterbebegleitung fand zu Hause oder im Krankenhaus statt, mit Gesprächen und Gebeten. Nach dem Tod wurde der Verstorbene ausgesegnet und in die Kirche überführt. Auf dem Dorf wurde dieser Weg oft begleitet vom Läuten der Kirchenglocken. Im Trauergottesdienst wurde das Leben der Person gewürdigt, mit Ansprache und Liedern. Auch für die Dorfgemeinschaft hatte dies eine wichtige Funktion, ebenso wie der Gang der Trauergemeinde zum Friedhof und das Beisammensein zum Trauerkaffee, auch als symbolische Rückkehr in den Alltag.

Am Sonntag darauf, erklärte der Dekan, wurden die Verstorbenen dann üblicherweise in das Fürbittgebet aufgenommen und am Ewigkeitssonntag namentlich erinnert. Das Grab, markiert durch Holzkreuz oder Grabstein mit Namen und Lebensdaten, wurde zum Erinnerungsort, auch mit Symbolen oder Bibelvers. Regelmäßige Besuche der Pfarrperson bei den Hinterbliebenen sollten zeigen, dass sie begleitet sind und nicht das Gefühl aufkommen sollte, allein gelassen worden zu sein, von anderen Menschen oder von Gott. „Auch im Trauerfall wurde ein Stück evangelischer Glaube gelebt“, betonte Andreas Klodt in der Rückschau auf frühere Traditionen.

Nicht nur die Lebenssituation hat sich in den vergangenen Jahren verändert, auch der Rahmen ist nun ein anderer, durch neue rechtliche Bestimmungen. Bestattungsrecht ist Ländersache; in Rheinland-Pfalz gilt seit Herbst 2025 ein neues Gesetz. Dadurch erweitert sich das Spektrum der Möglichkeiten und die Bedeutung der Bestattungsunternehmen steigt. Bedeutsam sind auch Personen, die zuvor als Trauer-Fürsorgeberechtigte benannt wurden. Der Friedhof ist nun nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sondern eine mögliche Option unter mehreren. Zu den neuen Möglichkeiten gehört etwa, einen Teil der Asche zu Schmuckstücken verarbeiten zu lassen oder in ein Kunstwerk zu integrieren. Auch die private Aufbewahrung einer Urne oder das Verstreuen der Asche ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Möglich sind zudem Tuchbestattungen mit entsprechenden hygienischen Auflagen oder die Beisetzung der Asche in einem Fluss.

Nach dem Blick auf mögliche Varianten stellte Andreas Klodt zentrale Fragen, die es gilt zu bedenken: Was entspricht dem verstorbenen Menschen? Was ist den Hinterbliebenen wichtig? Er beschrieb dies anhand eines Koordinatensystems, in dem sich unterschiedliche Aspekte je nach Wunsch einordnen lassen: Soll der Abschied im großen Kreis stattfinden oder eher privat? Wünscht man Nähe zu den sterblichen Überresten oder eher Distanz? Steht der Gedanke an das Jenseits im Vordergrund oder stärker das Erinnern im Diesseits? Zudem ermutigte der Dekan dazu, das Thema nicht zu verdrängen. Sinnvoll sei es, mit An- und Zugehörigen darüber zu sprechen, welche Wünsche man für den eigenen Abschied hat und was einem beim Abschied von nahestehenden Menschen wichtig wäre. Dies sollte auch schriftlich festgehalten werden. Zudem warb er für ein wichtiges Angebot der Kirche: „Wenn Sie Seelsorge wünschen, dann fragen Sie danach.“ Generell bleibe die christliche Bestattung und Begleitung von der Hoffnung getragen, dass Gott es gut meint mit den Menschen – und dass am Ende das Leben siegt.